Flüssigkeiten:
Es dürfen nur so viele Behälter mitgenommen werden, wie in eine mehrfach versiegelbare Plastiktüte mit einem Volumen von einem Liter passen. Vorgesehen ist, dass in einen Behälter nicht mehr als 0,1 Liter passen.
Handgepäck:
Darf höchstens 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter hoch sein. Die meisten Fluggesellschaften haben an ihren Schaltern bereits Vorrichtungen, um die Maße von Handgepäck zu überprüfen. Ausnahmen kann es beispielsweise bei sperrigen Koffern für Musikinstrumente geben.
Mäntel und Jacken:
Passagiere werden verpflichtet, diese Kleidungsstücke an den Sicherheitskontrollen auszuziehen. Sie werden dann dort wie tragbare Computer und andere größere elektronische Geräte separat durchleuchtet.
Von airlinetickets.de / 12.10.2006 15:40 Uhr Kategorie: Airlines Flughäfen Reiserecht