Sie sind bereit für die Abreise und haben den Flugschein griffbereit für den Check-in, aber der Flug ist überbucht. Oder schlimmer: Es ist mitten in der Nacht und Sie bekommen keinen Anschlussflug. In den Urlaub zu fliegen wird immer üblicher. Das Europaparlament setzt sich aktiv für den Schutz von Flugreisenden ein, und aus Anlass der Feriensaison werfen wir einen Blick auf die Rechte, die Kunden mit ihrem Ticket erwerben, und die entsprechenden Verpflichtungen der Fluggesellschaften.
Die EU hat sich seit langem für fairen Wettbewerb und angemessenen Schutz der Passagiere eingesetzt, indem sie die Gesetzgebung zur Flugsicherheit vorangetrieben hat, die Rechte von Menschen mit eingeschränkter Mobilität und allgemeine Verbraucherrechte verbessert und sich für eine faire Preispolitik einsetzt.
“Fliegende Särge” bleiben am Boden
Das Europäische Parlament (EP), insbesondere der EP-Verkehrsausschuss, hat sich an der Erstellung der EU-weit gültigen Schwarzen Liste beteiligt, die als Reaktion auf schwere Flugzeugunglücke geschaffen wurde und Fluggesellschaften auflistet, die internationale Sicherheitsstandards nicht einhalten.
Auf die Schaffung der Schwarzen Liste hatten sich Parlament und Ministerrat Ende 2005 geeinigt. Die Liste wurde unlängst von der Europäischen Kommission aktualisiert. Da die aufgeführten Linien nur innerhalb der EU Flugverbot haben, lohnt sich für den Verbraucher ein Blick auf die Liste insbesondere bei Reisen zu ungewöhnlichen Zielen außerhalb Europas.
Mobilität für alle
Die Europäische Union stärkt auch die Rechte von Reisenden mit Behinderungen. Im Dezember 2005 hat das EP Vorschriften verabschiedet, die „behinderte Menschen und Personen eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten“.
Diese Regelungen treten größtenteils im Juli 2008 in Kraft. Viele Fluglinien und Flughäfen bieten jedoch bereits heute umfassende Assistenz, allerdings ist es notwendig, sie mindestens 48 Stunden vor Abflug über die notwendige Unterstützung zu informieren.
Ab Juli 2007 ist es Fluggesellschaften untersagt, Reisenden die Beförderungen mit einem Flugzeug aufgrund einer Behinderung zu verweigern und in Fällen in denen der Transport unmöglich ist, muss eine akzeptable Alternative angeboten werden.
Ihre Rechte als Passagier
Flugreisende haben auch verbesserte Rechte bei Verspätungen, Unfällen und Gepäckverlust und wenn die Airline einen Flug streicht oder die Mitnahme eines Passagiers (zum Beispiel wegen Überbuchung) verweigert. Fluggesellschaften sind zur Verpflegung und Unterbringung oder finanziellen Entschädigung verpflichtet.
Falls entsprechende Rechte verweigert werden, sollte man bei der Fluglinie umgehend Beschwerde einlegen sowie unter Umständen die zuständige Behörde informieren, die für die Durchsetzung der Fluggastrechte verantwortlich ist (Luftfahrtbundesamt in Deutschland, Konsumentenschutzsektion des Sozialministeriums in Österreich, siehe Link unten).
Faire Preise
In Zukunft sollen Reisende auch besser vor unfairen Praktiken bei der Preisgestaltung geschützt werden. Einige Fluglinien verschleiern in Ein-Euro-Angeboten den tatsächlichen Preis von Flugreisen, weil Angaben über Flughafensteuern, Buchungs- und Kreditkartengebühren sowie über Treibstoff- und Gepäckzuschläge fehlen.
Die kürzlich von der Kommission vorgeschlagene Gesetzgebung würde Airlines auch dazu verpflichten, das gleiche Flugticket überall für den gleichen Preis anzubieten. Diesen Vorschlägen müssen das Europaparlament und der Ministerrat noch zustimmen, aber es wird damit gerechnet, dass sie bis 2008 in Kraft treten.
Von airlinetickets.de / 30.07.2007 17:04 Uhr Kategorie: News Reiserecht